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Gleichstellungsbeauftragte

Stadt Kaarst

Herta Peters


 

Funktion und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:

Beschreibung
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Dies bedeutet, dass die Gleichstellungsbeauftragte eine Querschnittsaufgabe zu erfüllen hat. Sie setzt sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung Kaarst ein, ist aber auch Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Kaarst.

 

Kontakt
StraßeAm Neumarkt 2
Ort41564 Kaarst
Telefon02131 / 987401
E-Mailherta.peters@kaarst.de
InternetStadt Kaarst
Community